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Geschäftsbedingungen

MARITIM CENTER HELSINGØR  APS
CVR nr.  37 52 30 54

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verabredungen betreffend Vermietungen, die mit Maritim Center Helsingør ApS (MCH) abgeschlossen sind, außer wenn Anderes schriftlich vereinbart wurde.                

1. ABHOLUNG DES BOOTES
Bei der Abholung des gemieteten Bootes müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:
a) Krankenkassenkarte oder eine andere ähnliche relevante Dokumentation z.B. Führerschein.
b) Reservierungsnummer und Bezahlungsbestätigung.

Abholung muss zur verabredeten Zeit geschehen. Falls der Kunde zu spät und ohne vorhergehende Verabredung kommt, kann das Boot anderweitig vermietet werden. Abholung ist nur innerhalb der  normalen Öffnungszeit auf der Adresse des MCH’s möglich.

2. RÜCKGABE DES BOOTES
Das Boot muss zum vereinbarten Zeitpunkt innerhalb der normalen Öffnungszeit an der Adresse des MCH‘s zurückgegeben werden. Das Boot muss in dem gleichen ordentlichen und sauberen Zustand wie bei der Auslieferung zurückgegeben werden.

3. VERSPÄTETE RÜCKGABE
Falls der Kunde zum vereinbarten Zeitpunkt verhindert ist das Boot zurück zu geben, oder er möchte die Vermietung des Bootes verlängern, muss MCH sofort kontaktiert werden. Verspätete Abgabe ohne vorherigen Bescheid wird eine Gebühr zu Folge haben. Diese wird in folgenden Situationen bemessen: (a) wird das Boot später als verabredet, aber innerhalb von 24 Stunden nach der Ablieferungszeit zurückgegeben, wird die Gebühr für jede angefangene Stunde auferlegt, und (b) wird das Boot später als 24  Stunden als verabredet zurückgegeben, wird eine extra Gebühr auferlegt. Der Kunde muss, außer der Gebühr, Miete per extra angefangener 24 „Stundenmiete“ bezahlen.

4. ABBESTELLUNG
Abbestellung muss innerhalb des verabredeten Zeitpunktes geschehen. Im Fall der Abbestellung der Bootsvermietung innerhalb 48 Stunden vor der verabredeten Abholung wird der einbezahlte Betrag innerhalb von zirka  14 Tagen auf das Konto des Kunden überwiesen. Folgt die Abbestellung weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt des Abholens, wird 50% des Mietbetrages erhoben. Bei fehlender Abbestellung wird eine weitere Gebühr in Höhe von DKK 750,00 erhoben.

6. EINSATZBEREICH
MCH‘s Mietsboote können in zwei Bereichen fahren: (a) Bereich 1, umfasst Häfen, Seen, Bäche, Kanäle und innerhalb 1500 Meter von der Küste. Es ist der Bereich südlich von Gilleleje Hafen bis nördlich von der schwedischen Insel Hven, oder (b) Bereich 2, der außerhalb Bereich 1 liegt, deckt den Bereich östlich von Lindesnes-Helgoland-Cuxhaven sowie die Ostsee und die dazwischen befindlichen Gewässer.

Sofern der Kunde wünscht außerhalb dem Fahrbereich 1 zu fahren, ist es erforderlich, dass das MCH Off Shore-Paket mitgeführt wird, damit ausreichend Sicherheitsausstattung für diese Gewässer  vorhanden ist.

7. BRENNSTOFF
Das Boot wird mit einem Tank voller Brennstoff ausgeliefert. Es wird nicht verlangt, dass das Boot vollgetankt abgegeben wird. Der Kunde muss lediglich für den tatsächlichen Brennstoffverbrauch während der Mietperiode bezahlen. MCH misst/schätzt den Inhalt des Tank bei der Rückgabe des Bootes, und der Kunde muss die Kosten des verbrauchten Brennstoffes bestreiten.

8. GEFÄHRLICHE GÜTER
Aus Sicherheitsgründen ist es verboten jegliche Formen von gefährlichen Gütern an Bord des gemieteten Bootes  mitzubringen.

9. SCHLÜSSELN    
Beim Mieten eines Bootes bekommt der Kunde einen Schlüssel ausgehändigt. MCH muss sofort kontaktiert werden, falls der Schlüssel abhandenkommt. Dies wird eine Gebühr zur Folge haben.

10.   MINDESTALTER
Das Mindestalter für das Mieten eines Bootes bei MCH ist 21 Jahre.

11.  ALKOHOL UND NARKOTIKAPOLITIK
Es ist verboten mit den gemieteten Booten  MCH’s zu fahren, falls der Kunde in solchem Maß angetrunken oder narkotisiert ist, dass das Boot nicht auf ordnungsgemäße Art und Weise gesteuert werden kann. Dies gilt sowohl für den Führer des Bootes als für Personen, die eine gewisse Bedeutung für die Sicherheit an Bord haben. Diese Regeln gelten nicht, wenn das Boot im Hafen oder auf einem gesicherten Ankerplatz vertäut ist.

12.  VERSICHERUNG UND SELBSTBETEILIGUNG
MCH hat bei Pantaenius für das Boot eine Risikoversicherung abgeschlossen, und MCH bietet nur die Standarddeckung an. Während der Mietperiode ist der Kunde für eventuelle Schäden, die auf dem Boot, anderen Booten oder Personenschäden vorkommen, verantwortlich. Im Mietpreis ist die Selbstbeteiligung beinhaltet.  Die  Selbstbeteiligung ist abhängig vom Typ des gemieteten Bootes.

13.  BEGRENZTE VERANTWORTUNG
MHC kann in keinem  Fall dafür verantwortlich gemacht werden, dass das Mieten des Bootes die Erwartungen und Bedürfnisse des Kunden nicht erfüllt. MCH trägt keine finanziellen Verantwortungen für Personen oder Gepäck, das auf dem gemieteten Boot mitgeführt wird. Bei verspäteter Abgabe von einem vorherigen Bootsmieter oder  bei anderen Betriebsstörungen trägt MCH keine Verantwortung für die Verspätungen der Reisepläne anderer Kunden (künftige Mieter).

14.  WETTERVERHÄLTNISSE
MCH‘s Mietboote sind nach der Kategorie C im Freizeitbootsdirektiv der EU anerkannt. Die Boote sind für das Fahren in Küstennähe bei einer Windstärke von 11 – 13 Meter pro Sek. sowie für eine Wellenhöhe bis zum 2 Meter anerkannt. MCH hat jedoch mit Rücksicht auf die Sicherheit eine Grenze bei Windstärke 10 Meter pro Sek. gesetzt. Der verantwortliche Mitarbeiter des MCH‘s schätzt, allerdings ohne Verantwortung, ob das Wetter sicher genug ist zum Ausfahren. Falls das Fahren als Folge schlechtem Wetters  abgesagt werden muss, wird MCH 100% des bezahlten Betrages zurückbezahlen.

15.  ÄNDERUNGEN
Üblicherweise wird keine Gebühr bei Änderung einer Reservation verlangt. Es kann keine Garantie dafür gegeben werden, dass der ursprüngliche Preis oder das ursprünglich bestellte Boot bei einer Änderung der Reservation zur Verfügung steht. Reservierungen können nur bis zu 48 Stunden vor dem Abholungszeitpunkt geändert werden. Es wird Vorbehalt genommen dafür, dass das Boot zu einem eventuellen neuen Zeitpunkt nicht zur Verfügung steht.

16. VORBEHALTE
MCH nimmt sich Vorbehalt für Druck- und Preisfehler. Es wird Vorbehalt für Preisänderungen sowie laufende Änderungen der Bedingungen usw. genommen.

17.  BESCHWERDE
Beschwerde muss bald möglichst nachdem ein Beschwerdegrund entdeckt wird, mit Angabe und Begründung dafür was diese umfasst,direkt an Maritim Center Helsingør ApS, Nordhavnsvej 2B, 3000 Helsingør oder via E-Mail an mads@maritimt3000.dk gerichtet werden.

18. GESETZ UND GERICHT
Jeder Streit, Anspruch und jede Forderung die in Relation zur Verabredung entstehen würde, darunter Kündigung, Aufhebung oder Ungültigkeit sowie die Auslegung der Bestimmungen des Verabredeten, muss nach dänischem Recht entschieden werden. Wenn nicht feste Regeln gemäß dänisches Recht dagegen verstoßen, soll jeder Streit von dänischen Gerichten entschieden werden, mit dem Gericht in Helsingør als erste Instanz.
Kontaktiern
Bei Fragen oder Unklarheiten nehmen Sie bitte mit uns auf  2779 4900 oder  über das Formular eine Email schreiben.
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